Reservierungs- und Stornobedingungen


1. Ein Gastaufnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereit gestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.

a) Verpflichtung des Hotelbetreibers ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereit zu halten.
b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.

3. Sollte ein Gast das bereits bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch nehmen, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Behinderung ankommt. Dabei müssen allerdings tatsächliche Einsparungen des Hotels abgesetzt werden.

4. Erfahrungsgemäß betragen die Einsparungen des Hotels bei der Übernachtung 20%.

5. Kann der Betreiber des Hotels das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielte Einnahmen für diesen Zeitraum.

6. Der Hotelbetreiber hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.

7. Gerichtsstand ist Goslar, denn im Falle der Nichtbeanspruchung des Zimmers sind die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Hotels zu erbringen.

- Bei Stornierung bis 3 Wochen vor Anreisedatum fallen für Sie keine Stornokosten an.
- Bei Stornierung bis 2 Wochen vor Anreisedatum fallen 50% Stornogebühr des Zimmerpreises an.
- Bei Stornierung unter 2 Wochen fallen 80% Stornogebühr des Zimmerpreises an.
- Bei Stornierung am Anreisetag oder bei Nichtanreise fallen 100% Stornogebühr des Zimmerpreises an.

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